Private Haftpflichtversicherung: Keine Pflicht, aber unverzichtbar

3. Mai 2015
1 Minute lesen

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Krankenversicherung, keine Pflicht. Trotzdem ist es sinnvoll, sich abzusichern. Denn wenn der Versicherte bei einem Dritten unbeabsichtigt einen Schaden herbeiführt, ist er gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten. Somit schützt die Haftpflichtversicherung vor teuren Missgeschicken, die im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen können. Eine Haftpflichtversicherung sollte zwei zentrale Leistungen enthalten: berechtigte Ansprüche zu begleichen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Ob eine zertrümmerte Scheibe im Nachbarhaus oder der Orangensaft auf dem Laptop des Freundes, eine unbedachte Bewegung oder ein unglücklicher Moment können teuer werden. Wenn bei einer Radtour ein Fußgänger ohne Vorsatz angefahren wird, können die hohen, berechtigten Schadenersatzansprüche sogar die Existenz bedrohen.

Doch auch wer eine Haftpflichtversicherung hat, kann nicht ausreichend geschützt sein. Ist eine Police älter als fünf Jahre, sind neuere Angebote oft besser und günstiger. Leistungen, die immer enthalten sein sollten, sind eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, eine Forderungsausfalldeckung (Versicherung springt ein, wenn der Schädiger nicht zahlen kann), Sachschäden an einer Mietwohnung (Bodenbeläge), Umweltschäden (Heizöl läuft ins Grundwasser). Eine gute, preiswerte Haftpflichtversicherung ist mit einem Jahresbeitrag ab 42,54 Euro bezahlbar und sichert den Versicherten im Schadensfall ab. Wer Kinder hat, die mitversichert werden sollen, sollte darauf beim Abschluss der Versicherung besonders achten. Denn noch ist der Kleinkindschutz die Ausnahme. Junge Eltern sollten deshalb bei Auswahl der Police überprüfen, ob sich Schäden durch deliktunfähige Kinder problemlos regulieren lassen.

Spätestens, wenn ein Versicherungsfall eintritt, zahlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung aus. Hat der Versicherte einen Schaden gegenüber Dritten angerichtet, muss zuerst der Schaden mit Fotos und Zeugen dokumentiert werden. Innerhalb einer Woche sollte die Versicherung informiert werden. Dabei muss zunächst noch kein Schuldbekenntnis abgegeben werden. Auch sollte noch nichts sofort gezahlt, sondern zunächst auf die Anweisungen der Versicherung gewartet werden.