„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Private Unterkünfte für Geflüchtete: Festlegung zu Aufwandsentschädigung steht aus

12. April 2022
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„Entgegen anders lautender öffentlicher Mitteilungen ist der Prozess zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Unterbringung geflüchteter Personen aus der Ukraine durch das Land noch nicht abgeschlossen“, informiert Erfurts Bürgermeisterin Anke Hofmann-Domke.

Das Ziel besteht darin, in die Landesverordnung einen entsprechenden Passus aufzunehmen und so auch zu regeln, dass diese Entschädigung nicht einkommenssteuerpflichtig sein wird. Dies befindet sich noch in der rechtskonformen Abstimmung. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die Stadtverwaltung darüber informieren. „Die Stadt wird im Anschluss mit Privatpersonen auch rückwirkend Vereinbarungen abschließen können und die entsprechenden Zahlungen leisten“, so Hofmann-Domke. Es wird um Verständnis gebeten, dass bis dahin keine Anfragen beantwortet werden können.


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de

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