Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raumes: Jetzt Projektanträge für 2020, 2021 und 2022 einreichen

Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raumes: Jetzt Projektanträge für 2020, 2021 und 2022 einreichen

18. Juli 2019
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Die Regionalen Aktionsgruppen (RAG) Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt e. V., Weimarer Land-Mittelthüringen e. V. und Sömmerda-Erfurt e. V. unterstützen im Rahmen der Leader-Förderung Investitionen im ländlichen Raum. Auch in diesem Jahr rufen sie wieder auf, Projektideen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 einzureichen.

Antragsteller können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen aus den Landkreisen Gotha, Ilm-Kreis, Weimarer Land und Sömmerda sowie folgender Ortsteile der Stadt Erfurt sein:

  • Alach, Egstedt, Ermstedt, Gottstedt, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Schmira,  Töttelstädt und Waltersleben (RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt);
  • Azmannsdorf, Hochstedt, Rohda (Haarberg) und Wallichen (RAG Weimarer Land-Mittelthüringen);
  • Mittelhausen, Schwerborn und Töttleben (RAG Sömmerda-Erfurt).

Die geplanten Projekte können zum Beispiel folgende Themen unterstützen:

  • wirtschaftliche Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • regionale Produkte, Wertschöpfung und Marketing,
  • ländlicher Tourismus, Freizeit und Naherholung,
  • Mobilität, Infrastruktur und Daseinsvorsorge,
  • Dorfgemeinschaft, Ehrenamt, Vereinsleben,
  • Natur-, Landschafts- und Klimaschutz.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Antragstellers und der Art des Projektes. Ihre Projektanträge werden auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategien 2014 bis 2020 durch den Fachbeirat der jeweiligen RAG nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Grundlage für die Bewertung sind die Kriterien der Bewertungsmatrix.


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de