winterdienst

Winterdienst ist einsatzbereit

1. November 2015
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Mit den ersten Schneeflocken kommen viele Fragen auf: Welche Straßen werden zu welcher Tageszeit geräumt? Welche Pflichten haben Anlieger? Fakt ist, im Winter braucht man für gewohnte Wege etwas länger als normal. Darauf sollten sich alle einstellen. Den Winterdienst auf den Straßen übernimmt die SWE Stadtwirtschaft GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt. „Damit der Berufsverkehr ab 6 Uhr rollen kann, sind unsere Winterdienstfahrzeuge ab 4 Uhr früh im Einsatz. Bei Bedarf auch früher“, erklärt Marco Schmidt, Geschäftsführer der SWE Stadtwirtschaft GmbH.

„Was die Rechte und Pflichten von Bürgern hinsichtlich des Winterdienstes angeht, gibt es immer wieder Irritationen. Hier setzen wir an und klären auf“, betont er. So informierten Mitarbeiter der Stadtwirtschaft und der EVAG am 30. Oktober in bewährter Manier gemeinsam auf dem Anger zur Organisation des Winterdienstes, zur Absicherung des öffentlichen Personennahverkehrs und zum Zusammenspiel der verantwortlichen Bereiche innerhalb der SWE Gruppe und der Landeshauptstadt. Der Infostand war schon von weitem zu sehen: Info-Bus der EVAG und verschiedene Winterdienstfahrzeuge der SWE Stadtwirtschaft GmbH sorgten für Aufsehen.

Ganz wichtig: Sichere Straßen und Wege können nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Beispielsweise haben Grundstückseigentümer als Anlieger die Pflicht, entlang ihrer Grundstücksfront die Gehwege zu räumen. Dazu zählt auch die Räumung der Haltestellen gemäß der Reinigungssatzung der Stadt Erfurt. 

In den letzten Wochen haben sich die SWE Stadtwirtschaft GmbH und die EVAG für den Winter gerüstet. Die Winterdienstpläne der beiden Stadtwerke-Töchter wurden in bewährter Weise überarbeitet und miteinander abgestimmt, um sichere Straßen und Wege zu garantieren. In Sachen Winterdienst wird auch in diesem Jahr wieder Hand in Hand gearbeitet, um den Einsatz der Räumfahrzeuge bei Schneefall gemeinsam zu koordinieren. 5.500 Tonnen Streusalz stehen zur Verfügung.
„Die täglichen Abstimmungen  zwischen der Winterdienstzentrale der Stadtwirtschaft und der Verkehrsleitstelle der EVAG haben sich in der Vergangenheit gut bewährt, daran werden wir auch zukünftig festhalten“, zog Marco Schmidt im Rahmen des Tages der Winterdienstbereitschaft Fazit.

„Sommerliche Straßenverhältnisse können wir nicht garantieren. Unsere Aufgabe ist es, spiegelglatte Straßen zu schieben, abzustumpfen, damit die ungehinderte Weiterfahrt möglich wird. Schwarze Straßen wie im Sommer gehören nicht dazu“, betont er und bittet die Bürger darum, sich auf den Winter einstellen. „Dazu gehört auch, verlängerte Bremswege bei Schnee und Glätte einzukalkulieren“, appelliert Marco Schmidt.

Um einen sicheren Straßenverkehr zu gewährleisten, finden auch in der aktuellen Wintersaison wieder regelmäßige Kontrollfahrten statt. Darüber hinaus werden in bewährter Manier die Daten der Glatteismeldeanlagen ausgewertet und die Einsätze der Winterdienstfahrzeuge darauf ausgerichtet. Die Technik wird regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Die Streuautomaten an den Fahrzeugen verfügen über hochsensible Steuergeräte. In Abhängigkeit von der Fahrbahntemperatur wird die Dosierung für Salz und Sole selbständig angepasst.
Meldet die Leitstelle der EVAG Schnee, Glätte oder Verwehungen auf der Strecke, rückt die Winterdiensttechnik zu zusätzlichen Einzeleinsätzen aus. Die Winterdienstzentrale beobachtet ständig die Wetterentwicklung und plant die Einsätze auf Basis der 24-h-Prognose des Wetterdienstes in enger Abstimmung mit der EVAG.
Damit sich jeder Bürger informieren kann, wann welche Straße geräumt wird, werden im Internet unter www.erfurt.de Stichwort Straßenreinigungssatzung sowie unter www.stadtwerke-erfurt.de/winterdienst die Straßen und deren Einstufung veröffentlicht.

Grundlage für Winterdienstleistungen sind das Thüringer Straßengesetz § 49 sowie die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Informationen zur aktuellen Straßenlage werden, sowie der erste Einsatz ansteht, auf der Internetseite der Stadtwerke regelmäßig veröffentlicht und aktualisiert.

Insgesamt 20 Winterdienstfahrzeuge stehen im Stadtgebiet bereit, um kürzere Umlaufzeiten zu ermöglichen. 32 Fahrer sind im Winterdienst eingesetzt, im Zweischichtsystem.

Gut gerüstet ist auch die EVAG. Alle Fahrzeuge wurden vorbereitet, letzte Feinabstimmungen vorgenommen. Unsere Straßenbahnschneepflüge sind gerüstet. Bahnstrom, Oberleitungen, Beleuchtung und Weichenheizungen wurden überprüft. Jetzt kann der Winter kommen“, erklärt Myriam Berg, Vorstand der EVAG. Sollte es doch zu Verzögerungen kommen, werden die Fahrgäste über den Haltestellenfunk informiert.

Welche Straßen werden vom Winterdienst geräumt?

Priorität haben Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, aber auch Zufahrten zu Krankenhäusern oder Feuerwachen (Dringlichkeitsstufe I). Sind sie geräumt bzw. gestreut, folgen Ortsverbindungsstraßen, aber auch Sammelstraßen in Wohn- und Gewerbegebieten (Dringlichkeitsstufe 2). Erst dann können Wohn- und Anliegerstraßen mit erheblichem Gefälle in Angriff genommen werden. Es folgen Straßen im N-Netz. Dabei handelt es sich um Anlieger-, Wohn- und Nebenstraßen.

Zu welchen Zeiten ist der Winterdienst im Einsatz?

In der Regel wird der Winterdienst im Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr erbracht. Die Mitarbeiter sind im Zwei-Schicht-System unterwegs, um für sichere Straßen zu sorgen. Die Frühschicht beginnt um 4 Uhr, die Spätschicht um 14 Uhr. Neben dem Winterdienst auf Fahrbahnen werden im Auftrag der Stadt auch Winterdienstleistungen auf Fußgängerüberwegen, Brücken, Tunneln, Gehwegen ohne Anlieger und öffentlichen Parkplätzen übernommen.

Wer ist auf Gehwegen räum- und streupflichtig?

Für die Räumung der Gehwege sind die Grundstückseigentümer zuständig. Entlang der Grundstücksfront sind die Gehwege in einer Breite von 1,50 m vom Schnee zu räumen bzw. zu streuen. Dazu zählt auch die Räumung der Haltestellen gemäß der Reinigungssatzung der Stadt Erfurt. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Bordstein- bzw. Bahnsteigkante zu legen. Lediglich die Haltestellen an besonderen Bahnkörpern in Straßenmitte liegen im Verantwortungsbereich der EVAG. Wer für die Räumung einer Haltestelle zuständig ist, steht auf einem Aufkleber, der am Liniennetzplan im Schaukasten vor Ort angebracht ist.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Blähschiefer, feinkörniger Splitt oder Sand, die die Flächen abstumpfen. Verboten sind Streusalz und auftauende Mittel.

So sichern Sie die Abfallentsorgung!

Wenn es ordentlich schneit, werden oft nur kleine Abschnitte geräumt. Dass aber auch die Kollegen von der Abfallentsorgung Platz brauchen, um an die Mülltonnen heranzukommen, wird dabei oft vergessen. Also: Bitte die Gasse durch die weiße Masse so beräumen, dass auch die Mülltonne noch durchpasst.

Fakten Winterdienstzentrale Stadtwerke Erfurt Gruppe

Streugeräte mit Feuchtsalz und

hydraulisch einstellbare Räumgeräte 20

Trägerfahrzeuge von der Stadtwirtschaft 10

Trägerfahrzeuge von Subunternehmern 10

Kleintechnik 19 (davon 10 von Subunternehmern)

Vorgaben des Auftraggebers 2015/2016 Straßenwinterdienst

Straßennetz

Dringlichkeit  D1             202,39 km

Dringlichkeit  D2             157,81 km

Dringlichkeit  D3                34,85 km

Nebennetz  N –Netz  221,70 km

zzgl. Anteil Ortschaften 102,16 km durch GFA

Wetterdienst

Kundenspezifisches Internetportal mit Daten und Wetterprognose für Erfurt

  • Glättevorhersage mit Temperaturprognosen
  • Glättewarnungen (SMS-Alarm)
  • Wetterprognosen (24 h bis 5 Tage)
  • Satellitenbilder
  • Niederschlagsradar
  • Wetterkarten
  • Aktuelle Messwerte

Glatteismeldeanlage

Entscheidungshilfe für die Einsatzleitung

  • 6 Stationen im Stadtgebiet
  • (Urbicher Kreuz, Salomonsborn, Deminer Straße, Molsdorf, Hubertus, Juri-Gagarin-Ring seit 09/2010)
  • Daten stehen online für Einsatzleiter bereit

Daten

Fahrbahntemperatur, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschlag, Salzkonzentration auf der Fahrbahn