Bettensteuer zur Kulturförderung

30. Juli 2011
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Die Rhein-Metropole Köln habe es vorgemacht und im Oktober 2010 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis eingeführt. Davon solle die Kultur in der Domstadt gefördert werden. Viele andere deutsche Städte – zurzeit ungefähr 20 – griffen diese Idee inzwischen auf und erheben nun nach und nach prozentuale oder feste Sätze, die der Gast zu tragen hat.

Weitere 70 Kommunen stehen in konkreten Planungen, warten aber noch auf die Urteile verschiedener Gerichte. Diese haben die Zulässigkeit einer Bettensteuer noch nicht abschließend geklärt: Während sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Mai pro Bettensteuer aussprach und das Verwaltungsgericht Köln die „Kulturförderabgabe” am 20. Juli für rechtmäßig erklärte, verbot das Verwaltungsgericht München die pauschale Abgabe Anfang Juli.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache sind weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Bundesverwaltungs- oder gar zum Bundesverfassungsgericht zu erwarten.

Auch die Thüringer Städte Weimar, Erfurt, Jena, Gera und Eisenach haben innerhalb weniger Monate diese Abgabe beschlossen. Suhl will sie im Herbst einführen.

„Eine Kulturförderung ist bei der Regelung nicht als Verwendungszweck festgeschrieben. Sie ist somit unsinnig und dient lediglich der Haushaltsanierung”, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Dies stehe in krassem Widerspruch zum Bestreben der Städte, sich wirtschaftsfreundlich zu profilieren und den Tourismus anzukurbeln. Darüber hinaus treffe die Abgabe auch Geschäftsreisende, die das Kulturangebot häufig gar nicht interessiert. Für sie sei die Übernachtung keine freiwillige Entscheidung, sondern notwendige Folge beruflicher Tätigkeit. „Wenn überhaupt Abgaben für die Nutzung des örtlichen Kulturangebotes erhoben werden, dann doch bitte nur dort, wo Gäste die Leistungen auch in Anspruch nehmen, beispielsweise in Museen”, fordert der IHK-Chef.

Hotels und Pensionen bezahlten schon Gewerbesteuer vor Ort und die Gemeinden erhielten einen Teil der Umsatzsteuer sowie der örtlichen Einkommensteuer. „Damit ist die Finanzierung der kommunalen Aufwendungen und öffentlichen Infrastruktur bereits abgegolten”, ist sich Grusser sicher.

Im Übrigen sei die Branche – so das Ergebnis der Tourismusumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) – durchaus bereit, selbst weitere Mittel für das Tourismusmarketing aufzubringen. Voraussetzung wäre hier allerdings eine Bestandsaufnahme der bisherigen Einnahmen, Transparenz über die damit finanzierten Maßnahmen sowie Vereinbarungen, die Mittel effektiver einzusetzen. Die IHKs vor Ort stünden jedenfalls bereit, einen solchen Beteiligungsprozess zu moderieren.