Die Stadtwerke Erfurt verweisen darauf, dass mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) der Gesetzgeber in einer ersten Stufe eine einmalige Entlastung der Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme regelt. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Zur offiziellen Stadt-Webseite Erfurt.de
