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Stiftung Warentest rät: alte Haftpflichtversicherungen durch neue Verträge ersetzen

7. September 2015
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Sie gilt als wichtigste Police und ist für ein unbeschwertes Leben unverzichtbar: Die private Haftpflichtversicherung schützt Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Ruin. Doch nur wenige Verbraucher wissen, welche Leistungen ihre Privathaftpflicht tatsächlich abdeckt. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann schnell sehr teuer werden. Wer Schäden verursacht, muss dafür geradestehen. Sind Mitmenschen betroffen, können die Schadensersatzforderungen in schwindelerregende Höhen steigen. Verursacher zahlen dann oft ein Leben lang. Vorausgesetzt, sie haben keine Haftpflichtversicherung, die die Forderung übernimmt.

Versicherungsverträge veralten alle fünf Jahre

Welche Schadenersatzforderungen von der Versicherungsgesellschaft reguliert werden, ist im Versicherungsvertrag geregelt. Genau gelesen haben diesen allerdings die wenigsten Verbraucher. Genau dazu rät jedoch die Stiftung Warentest. Gerade Versicherungsnehmer, die ihre Police vor 2010 abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob die Tarifbedingungen denen aktueller Verträge entsprechen. Wie die Finanztester Ende 2014 ermittelten, bieten die großen Gesellschaften heute deutlich mehr Leistungen zu mitunter geringeren Beiträgen als noch vor fünf Jahren. Alte Verträge sind den Testern zufolge an einigen Stellen oft weniger explizit als aktuelle Policen. Zudem werden heute wesentlich höhere Versicherungssummen garantiert. Der Grund dafür ist der Konkurrenzkampf auf dem Versicherungsmarkt. Es empfiehlt sich daher, die Vertragsbedingungen in regelmäßigen Abständen mit aktuellen Angeboten abzugleichen.

Diese Leistungen sollten Verbraucher voraussetzen

Einen zuverlässigen Rundumschutz gibt es der Stiftung Warentest zufolge schon für deutlich unter hundert Euro im Jahr. Hier lohnt sich ein Anbietervergleich, der auf www.haftpflichtversicherungen-test.de auch bequem im Internet durchgeführt werden kann. Als Bewertungsmaßstab empfehlen sich dabei die von der Stiftung Warentest zusammengestellten Grundschutz-Kriterien. Demnach sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass ihre Privathaftpflicht eine pauschale Mindestversicherungssumme von 5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden zur Verfügung stellt. Vertraglich abgesichert sein sollten zudem Allmählichkeitsschäden und Schäden an Mietobjekten. Da Computer in der modernen Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle spielen, sollte die Haftpflichtversicherung auch für Entschädigungsforderungen geradestehen, die an fremden Computern entstehen. Ebenfalls zum Grundschutz gehört die Versicherung vor Schäden durch häusliche Abwässer und gewässergefährdende Substanzen. Verbraucher sollten zudem darauf achten, dass ihr Versicherungsschutz für eine gewisse Zeit auch im Ausland gilt – europaweit mindestens drei Jahre.