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Hochschulrat der Fachhochschule Erfurt konstituiert

11. Dezember 2016
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An der Fachhochschule Erfurt hat sich gestern der bereits im August vom Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft berufene Hochschulrat konstituiert. Das höchste Gremium der Hochschule wählte Frank Krätzschmar, Geschäftsführer der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH, zum Vorsitzenden und Dr. Carmen Hildebrandt, Geschäftsführerin der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH, zur stellvertretenden Vorsitzenden.

Dem für vier Jahre berufenen Hochschulrat gehören folgende externe Mitglieder mit Stimmberechtigung an:
Myriam Berg, Vorstand der Erfurter Verkehrsbetriebe AG
Frank Belkner, Geschäftsführer ERFURT Bildungszentrum GmbH
Dr. Michael Hinz, Kanzler der Universität Erfurt a.D., Berater, Dozent und Coach im Bereich Hochschul- und Wissenschaftsmanagement
Dr. Lutz Richter, Vorstand der Ibykus AG für Informationstechnologie
Dr. Carmen Hildebrandt, Geschäftsführerin der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH
Frank Krätzschmar, Geschäftsführer der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG)
Außerdem sind
Professor Dr. Henning Bredenbeck, Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst sowie
Professor Dr. Reinhold Zemke, Fakultät Architektur und Stadtplanung
stimmberechtigte, interne Mitglieder des Gremiums. Der Hochschulrat hat weitere Mitglieder qua Amt mit beratender Stimme.

Ende Juni hatte Rektor Professor Dr.-Ing. Volker Zerbe, den zweiten Hochschulrat der Fachhochschule Erfurt verabschiedet. In der letzten Sitzung der vierjährigen Amtsperiode dankte er namens des Thüringer Wissenschaftsministers sowie der Fachhochschule Erfurt allen Mitgliedern.

Hintergrund
Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Das höchste Gremium der Fachhochschule Erfurt beschließt unter anderem über die Bestätigung der Grundordnung, der Struktur- und Entwicklungsplanung sowie der Grundsätze für die Ausstattung und die Mittelverteilung. Es nimmt beispielsweise Stellung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschule mit dem Ministerium sowie zu Entscheidungen des Rektorats bzgl. der Einrichtung, Übernahme, Erweiterung oder Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen. Vor allem aber obliegt dem Hochschulrat die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Kanzlerin oder des Kanzlers.

Foto (Kristin Thieme): Der nun konstituierte Hochschulrat der Fachhochschule Erfurt. Rechts außen der Vorsitzende Frank Krätzschmar und die stellvertretende Vorsitzende Dr. Carmen Hildebrandt. Nicht auf Bild befindet sich Myriam Berg.