Regeln für Public Viewing

26. Juni 2011
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Auch die Hersteller von Sport- und Fanartikeln sowie Ticket- und Einzelhändler hoffen auf gute Umsätze.

„Zwar hat Thüringen keine Austragungsorte der Spiele und Fanmeilen wie in Frankfurt am Main, Augsburg oder Dresden. Viele Unternehmer setzen aber auf das beliebte Public Viewing in Gaststätten oder Einkaufszentren. Wer hier mitspielen will, muss allerdings einige Regeln beachten”, informiert Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. So fielen zusätzliche Gebühren der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) an, wenn die Übertragung mittels Großbildfernseher vorgesehen ist.

Grundsätzlich sei zu beachten: Wer im normalen Gaststättenbetrieb einen Fernseher nutzt, dafür keinen Eintritt verlangt und bereits einen Vertrag mit der GEMA hat, muss keine zusätzliche Lizenz erwerben.

„Wer aber nur wegen der WM ein Gerät aufstellt, sollte dies vorher anmelden”, empfiehlt Grusser. Während der Weltmeisterschaften gelte dann ein Sondertarif, der pauschal zu entrichten sei. „So zahlt der Gastronom für einen herkömmlichen Fernseher 22 Euro, ein Großbildschirm kostet bereits ab 85 Euro. Weiterhin fallen Zusatzgebühren für Public Viewing mit besonderem Veranstaltungscharakter an”, so der IHK-Chef. Dies wäre der Fall, wenn Eintritt erhoben oder ein Rahmenprogramm organisiert wird.

Für die Unternehmer sei das Geflecht der verschiedenen Regelungen und Vorschriften schwer zu durchdringen. „Deshalb haben wir auf einem Infoblatt das Wichtigste zusammengefasst. Unsere Experten beraten aber auch gern persönlich zu allen Fragen rund um das Geschäft zur Fußball-WM”, bietet Grusser Hilfe und Unterstützung an. Rechtliche Aspekte bezogen auf: „Darf ich ein eigenes WM-Logo entwerfen?” oder „Mit welchen Hinweisen kann ich für die WM werben?” beantworten die IHK-Mitarbeiter dann im individuellen Gespräch.